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   VG Mainz, 21.02.2007 - 7 K 737/06.MZ   

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https://dejure.org/2007,36271
VG Mainz, 21.02.2007 - 7 K 737/06.MZ (https://dejure.org/2007,36271)
VG Mainz, Entscheidung vom 21.02.2007 - 7 K 737/06.MZ (https://dejure.org/2007,36271)
VG Mainz, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 7 K 737/06.MZ (https://dejure.org/2007,36271)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2007 - 2 A 11172/06

    Zur vorzeitigen Erhöhung des Beschäftigungsumfanges eines teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2007 - 7 K 737/06
    Allerdings werden Entscheidungen der Landesregierung als Dienstherr in Ausübung des ihr zustehenden Organisationsrechts maßgebend (vor)geprägt durch verwaltungspolitische Entscheidungen, die nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegen (wie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2007 - 2 A 11172/06.OVG -).

    Allerdings werden Entscheidungen der Landesregierung als Dienstherr in Ausübung des ihr zustehenden Organisationsrechts maßgebend (vor)geprägt durch verwaltungspolitische Entscheidungen, die nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2007 - 2 A 11172/06.OVG).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 22.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2007 - 7 K 737/06
    Dabei konnte vorliegend die Frage dahinstehen, ob es sich hierbei um eine Entscheidung über das Vorliegen entgegenstehender dienstlicher Belange gemäß § 80 b Abs. 1 Nr. 4 LBG handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 22/03 - juris) oder um eine Entscheidung im Hinblick auf den Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

    Von einer uneingeschränkten Anordnung, § 80 b LBG in der derzeit noch geltenden Fassung nicht mehr anzuwenden, kann schon deswegen keine Rede sein, weil sich der Ministerratsbeschluss nur auf den Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung und nicht auf den der kommunalen Gebietskörperschaften und der sonstigen zur Anwendung des Landesbeamtengesetzes verpflichteten Einrichtungen bezieht und im Übrigen die vorstehend genannten Ausnahmen zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004, a.a.O.).

  • VG Bayreuth, 11.03.2005 - B 5 K 04.995
    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2007 - 7 K 737/06
    Es kann nicht von ihm verlangt werden, eine Entscheidung nach einer Rechtslage zu treffen, die im Zeitpunkt des Gebrauchmachens der Entscheidung nicht mehr gültig sein wird (vgl. Verwaltungsgericht Bayreuth, Urteil vom 11. März 2005 - B 5 K 04.995 -, juris).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2007 - 7 K 737/06
    Die rechtliche Überprüfung einer aufgrund der Organisationsgewalt des Dienstherrn beschlossenen Maßnahme beschränkt sich nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1991, NVwZ 1992, 573; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 2 A 11154/01 -, juris) auf die Frage, ob sich ein Missbrauch des Organisationsermessens aufdrängt oder ob der Maßnahme die objektive Zwecktauglichkeit abgesprochen werden muss.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2001 - 2 A 11154/01
    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2007 - 7 K 737/06
    Die rechtliche Überprüfung einer aufgrund der Organisationsgewalt des Dienstherrn beschlossenen Maßnahme beschränkt sich nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1991, NVwZ 1992, 573; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 2 A 11154/01 -, juris) auf die Frage, ob sich ein Missbrauch des Organisationsermessens aufdrängt oder ob der Maßnahme die objektive Zwecktauglichkeit abgesprochen werden muss.
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2007 - 7 K 737/06
    Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn, zur Umsetzung gesetzlicher und politischer Ziele die Aufgaben der Verwaltung festzulegen, ihre Prioritäten zu bestimmen, die zur effektiven Aufgabenerfüllung erforderliche Personalstärke zu ermitteln und ihre Erfüllung durch Bereitstellung der notwenigen personellen und sachlichen Mittel zu sichern (vgl. BVerwGE 120, 382, 383).
  • VG Cottbus, 11.03.2010 - 5 K 638/07

    Ermessensausübung des Dienstherrn bei der Gewährung von Altersteilzeit

    Vielmehr steht dem Dienstherrn ein weiter Ermessensspielraum zu, innerhalb dessen neben organisatorischen Gründen auch konkrete dienstliche Belange im Einzelfall (die nicht schon im Sinne des § 133 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 LBG dringend sind) und personalwirtschaftliche Erfordernisse sowie auch Gesichtspunkte der derzeitigen und künftigen Gesamtbelastung durch die mit der Altersteilzeit verbundenen Besoldungs- und Versorgungsvergünstigungen und deren Rückwirkungen auf die Aufgabenerfüllung Berücksichtigung finden können (vgl. VG Mainz, Urt. v. 21. Februar 2007 - 7 K 737/06.MZ -, juris; Plog/Wiedow, BBG, BBG alt § 72b Rn. 19).
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